Allgemeine Richtlinien für AusstellerInnen

Veranstalter des WähringerStraßenFests ist der Währinger Wirtschaftsverein (WWV), ZVR-Zahl: 534756261, Schwarzspanierstraße 15/2/8, 1090 Wien. Die Vertretung des Vereins erfolgt durch den Obmann Mag. Michael Richter. Die Firma mystreetoffice ist ausführendes Organ des WWV.

Der Standbetreiber verpflichtet sich, den vereinbarten Stand am Festtag bis 12 Uhr behördengerecht am vorgesehenen Standplatz zu errichten und in der vorgesehenen Zeit von 12 bis 20 Uhr geöffnet zu halten. Der Standbetreiber verpflichtet sich weiters, die bestellte Standgröße einzuhalten. Der Verkaufstand muss bis 21:00 Uhr abgebaut sein, der Standplatz ist bis zu diesem Zeitpunkt gesäubert und rückstandsfrei zu verlassen.

Am Festtag ist die Zufahrt zur Währinger Straße zum Be- und Entladen von 10:30 bis 11:30 Uhr und ab 20 Uhr möglich. Von 10 Uhr bis 22 Uhr ist die Straße für Straßenbahn, RadfahrerInnen und Autos gesperrt.

Der Standbetreiber verpflichtet sich, die Standgebühr für den von ihm bestellten Standplatz umgehend nach Rechnungserhalt an das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei Verzug gelten 0,7%/Tag Verzugszinsen als vereinbart.

Gerichtsstand ist Wien.

Der Veranstalter übernimmt die Gebühren des Marktamtes bzw. Magistrats für den Standbetreiber und wird das WähringerStraßenFest bewerben.

Musikbeschallung an den Verkaufsständen ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Schriftform möglich. Die Plätze müssen nach der Veranstaltung gereinigt übergeben werden. Reinigungskosten, die durch Zuwiderhandeln von Ausstellern erwachsen, tragen die Verursacher.

Zusatzleistungen, wie etwa Strom, Müllentsorgung etc., werden separat vom Veranstalter an den Standbetreiber in Rechnung gestellt.

Es dürfen ausschließlich Produkte, die in der Anmeldung angegeben wurden, verkauft werden. Die Standbetreiber verzichten darauf, Waren außerhalb des in der Anmeldung angegebenen Angebots anzubieten sowie Speisen und Getränke auszugeben. Sondervereinbarungen sind nur in Schriftform möglich. Informationsmaterial an Ihrem Stand bezieht sich ausschließlich auf Ihre Waren bzw. Ihren Betrieb.

Für abhanden gekommene Gegenstände wird seitens der Veranstalter keine Haftung übernommen. Jeder Standbetreiber haftet für die Folgen von Schäden, die durch die Teilnahme ihm selbst oder anderen Personen entstehen, zur ungeteilten Hand.

Der Gastronomiebetreiber verpflichtet sich, nur Genussmittel, also Essen und Getränke nach Vereinbarung, auszugeben. Weiters verpflichtet sich der Gastronomiebetreiber, alle Gutachten der von ihm in Betrieb genommenen technischen Geräte mitzuführen und bei Bedarf vorzuweisen.

Diese Richtlinien gelten für das „WähringerStraßenFest“ Währinger Straße 71–162 (vom Gürtel bis zum Aumannplatz) am Festtag. Bei Nichtbeachten ist es uns jederzeit möglich – ohne Rückerstattung der Standgebühr – eine Standräumung zu veranlassen. Sollten bis zur Veranstaltung oder auch während dieser durch behördliche Auflagen neue Bestimmungen oder Änderungen im Ablauf erforderlich sein, wird die Zustimmung der Standbetreiber dafür angenommen. Der Standbetreiber akzeptiert, dass Programmänderungen sowie Wetterbedingungen nicht als Grund für eine Auflösung der Vereinbarung bzw. als Grund für Ersatzleistungen aus welchem Rechtsgrund immer, geltend gemacht werden können.

Ihr Wunschstandort ist jedenfalls für Sie reserviert sobald nach erfolgter Anmeldung die Platzgebühr zur Gänze auf unserem Konto eingegangen ist. Die Standplatzbestellung und eine Zahlungsbestätigung sind vor Ort in jedem Fall verpflichtend vorzuweisen.

Aus Gründen des Umweltschutzes und Müllvermeidung ist es allen AusstellerInnen ausnahmslos untersagt kostenlose Werbeluftballons zu verteilen.
Generell sind alle AusstellerInnen zur Müllvermeidung angehalten. Eine Müllentsorgung ist nur in den dafür bereitgestellten Behältnissen mit Mülltrennung vorgesehen.