Autohäuser, Gastronomie und Foodtrucks, Handel und Gewerbe, Kunsthandwerk, Mitglieder, Non-Profit-Organisationen, Politische Parteien, Privatflohmarkt

Veranstalter des WähringerStraßenFest’s ist der Währinger Wirtschaftsverein (WWV) (ZVR-Zahl: 534756261). (Schwarzspanierstraße 15/2/8, 1090 Wien). Die Firma mystreetoffice ist ausführendes Organ der Veranstalter.

Der Standbetreiber verpflichtet sich, den vereinbarten Stand am Festtag bis 11 Uhr behördengerecht am vorgesehenen Standplatz zu errichten und in der vorgesehenen Zeit von 11 bis 19 Uhr geöffnet zu halten. Der Standbetreiber verpflichtet sich weiters, die bestellte Standgröße einzuhalten. Der Verkaufstand muss bis 21:00 Uhr abgebaut sein, der Standplatz ist bis zu diesem Zeitpunkt gesäubert zu verlassen.

Am Festtag ist die Zufahrt zur Währinger Straße zum Be- und Entladen bis 10:30 Uhr und ab 19 Uhr möglich. Von 10 Uhr bis 22:30 Uhr ist die Straße für Straßenbahn und Autos gesperrt.

Der Standbetreiber verpflichtet sich, die Standgebühr für den von ihm bestellten Standplatz umgehend nach Rechnungserhalt an das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei Verzug gelten 0,7%/Tag Verzugszinsen als vereinbart. Gerichtsstand ist Wien.

Der Veranstalter übernimmt die Gebühren des Marktamtes für den Standbetreiber und wird das StraßenFest bewerben.

Musikbeschallung an den Verkaufsständen ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Schriftform möglich. Die Plätze müssen nach der Veranstaltung gereinigt übergeben werden. Reinigungskosten, die durch Zuwiderhandeln von Ausstellern erwachsen, tragen die Verursacher.

Zusatzleistungen, wie etwa Strom, Müllentsorgung etc., werden separat vom Veranstalter an den Standbetreiber in Rechnung gestellt.

Es dürfen ausschließlich Produkte, die in der Anmeldung angegeben wurden, verkauft werden. Die Standbetreiber verzichten darauf, Waren außerhalb des in der Anmeldung angegebenen Angebots anzubieten sowie Speisen und Getränke auszugeben. Sondervereinbarungen sind nur in Schriftform möglich. Informationsmaterial an Ihrem Stand bezieht sich ausschließlich auf Ihre Waren bzw. Ihren Betrieb.

Für abhanden gekommene Gegenstände wird seitens der Veranstalter keine Haftung übernommen. Jeder Standbetreiber haftet für die Folgen von Schäden, die durch die Teilnahme ihm selbst oder anderen Personen entstehen, zur ungeteilten Hand.

Der Gastronomiebetreiber verpflichtet sich, nur Genussmittel, also Essen und Getränke nach Vereinbarung, auszugeben. Weiters verpflichtet sich der Gastronomiebetreiber, alle Gutachten der von ihm in Betrieb genommenen technischen Geräte mitzuführen und bei Bedarf vorzuweisen.

Diese Richtlinien gelten für das „WähringerStraßenFest“ in der Währinger Straße zwischen Währinger Gürtel und Aumannplatz am oben genannten Festtag. Bei Nichtbeachten ist es uns jederzeit möglich – ohne Rückerstattung der Standgebühr – eine Standräumung zu veranlassen. Sollten bis zur Veranstaltung oder auch während dieser durch behördliche Auflagen neue Bestimmungen oder Änderungen im Ablauf erforderlich sein, wird die Zustimmung der Standbetreiber dafür angenommen. Der Standbetreiber akzeptiert, dass Programmänderungen sowie Wetterbedingungen nicht als Grund für eine Auflösung der Vereinbarung bzw. als Grund für Ersatzleistungen aus welchem Rechtsgrund immer, geltend gemacht werden können.

Der Standbetreiber willigt mit der Anmeldung zum WähringerStraßenFest ausdrücklich ein, dass die bei der Anmeldung abgegebenen Daten seitens des Währinger Wirtschaftsvereins und seiner Partner gespeichert und verarbeitet werden dürfen – insbesondere zur Abwicklung des aktuellen und aller zukünftigen WähringerStraßenFeste. Für eine Löschung Ihrer Daten wenden Sie sich den Vorstand des Währinger Wirtschaftsvereins.

Um Ihre Anmeldung zu bestätigen, senden Sie die Vorderseite unterfertigt
an den WWV, Schwarzspanierstraße 15/2/8, 1090 Wien oder per Mail an richter@waehringerstrassenfest.at 

Ihr Wunschstandort ist jedenfalls für Sie reserviert, sobald die Platzgebühr zur Gänze auf unserem Konto eingegangen ist (siehe Anmeldung). Die Standplatzbestellung und eine Zahlungsbestätigung sind vor Ort in jedem Fall verpflichtend vorzuweisen.

Das WähringerStraßenFest findet nur nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden statt. Die Standbetreiber sind verpflichtet etwaige Auflagen einzuhalten und auszuführen und Anordnungen des Veranstalters folge zu leisten.

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Der Währinger Wirtschaftsverein gibt beim WähringerStraßenFest einige Auflagen und Empfehlungen für Standbetreiber in Sachen Umweltschutz und Müllvermeidung:

  • Kostenlose Werbe-Luftballone sind generell verboten.
  • Nach Möglichkeit sollen Mehrwegbecher bzw. Mehrweggeschirr verwendet werden.
  • Alternativ bitten wir Becher, Besteck und Geschirr aus nachwachsenden und einfach abbaubaren Rohstoffen zu verwenden.
  • Die Müllentsorgung erfolgt durch Mülltrennung in diebereitgestellten Sammelbehälter.
  • Plastiksackerln sind zu vermeiden.
  • Bei Verlassen des Standplatzes darf kein Müll zurückgelassen werden.

Wir ersuchen um Beachtung!

Alle Besucherinnen und Besucher bitten wir um Mülltrennung in die bereitgestellten Sammelbehälter.

Vielen Dank!